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10.09.2010

Kundenkartenbesitzer sparen 3%, weil der Kunde König ist!

Der  Bundesgerichtshof hat hat am 09.09.10 entschieden, dass Apotheken ihren Kunden keine Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren dürfen.
Sie als Kundenkartenbesitzer sind von diesem Urteil aber nicht betroffen, denn wir gewähren Ihnen den Sofortrabatt von 3% auf rezeptfreie Mittel wie z.B. Kosmetikartikel.

Kommen Sie bei Ihrem nächsten Besuch in der Stadt also gerne in unsere Apotheke und machen von Ihrem 3%-Bonus Gebrauch.