Entlassrezept hilft Klinikpatient*innen


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Wer aus dem Krankenhaut entlassen wird, hat Anspruch auf ein "Entlassmanagement". Dazu gehört auch, dass Krankenhauspatient*innen - wenn notwendig - bereits bei ihrer Entlassung ein Rezept für die Anschlussmedikation bekommen. Damit entfällt der Stress, schnellstmöglich ein Termin bei der niedergelassenen Ärzt*in zu bekommen. Es gibt allerdings einige Sonderregelungen.

Gut versorgt - auch nach der Klinik

Das Entlassrezept berechtigt Fachärzt*innen in der Klinik zur Verordnung von Medikamenten aber auch von Verbandmitteln oder Medizinprodukten. Zu erkennen ist das neue rosa Rezept an dem Aufdruck „Entlassmanagement“. Patient*innen können das Rezept in der Apotheke ihrer Wahl einlösen.

Entlassrezept gilt nur drei Tage

Für das neue Rezept gelten jedoch einige Sonderregelungen: So dürfen Klinikärzt*innen nur die kleinste verfügbare Packungsgröße eines Medikaments verschreiben. Bei Verbandmitteln oder Medizinprodukten erhält die Patient*in auch nur den Bedarf für sieben Tage. Außerdem muss das Rezept schon innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden, wobei der Ausstellungstag mitzählt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Verordnungsrecht der Krankenhäuser lediglich auf das Entlassmanagement beschränkt.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung